Wo darf man überall Dampfen?

E-Zigaretten verbrennen kein Tabak und Dampf ist bekanntlich innert weniger Sekunden  verpufft. Da die E-Zigarette nicht stinkt, wird sich auch niemand in Ihrer Umgebung dadurch geschmacklich belästigt fühlen. Endlich können Sie wieder bequem im Restaurant oder Stube dampfen ohne Ihre Mitmenschen in Mitleidenschaft zu ziehen.

Es gibt prinzipiell keine Einschränkung in Bezug zum Ort. Rechtlich fällt die E-Zigarette gemäss Kanton Thurgau korrekterweise nicht unter das Nichtraucherschutzgesetz, da keine Verbrennung stattfindet. Dampfen Sie also im Zug, im Restaurant, am Flughafen, im Büro oder wo auch immer Sie sich aufhalten. Sie müssen lediglich mit verdutzten Blicken rechnen, da immer noch viele Bürger die E-Zigarette nicht kennen und diese Sie möglicherweise mit einem Zigaretten- Raucher verwechseln könnten.
Natürlich kann jeder rechtliche Inhaber einer Liegenschaft ein Dampfverbot aussprechen, nachdem man sich richten sollte. 

Auf eine Anfrage beim kantonalen Laboratorium Thrugau erhielten wir folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Meile

Sie fragen uns an, ob im Kanton Thurgau E-Zigaretten unter das Rauchverbot fallen.

Als zuständige Vollzugsbehörde haben wir die E-Zigarette gestützt auf ein Infoschreiben des Bundesamtes für Gesundheit als Gebrauchsgegenstand mit Schleimhautkontakt beurteilt. An Stelle des Verbrennungsprozesses bei Raucherwaren findet bei der E-Zigarette eine Verdampfung statt. Mit einer E-Zigarette wird folglich auch nicht geraucht. Wir gehen davon aus, dass die Verdampfung von Geruchsstoffen durch einen Gebrauchsgegenstand mit Schleimhautkontakt nicht dem Bundesgesetz über den Nichtraucherschutz untersteht. Eine abschliessende Beurteilung dieser Frage kann aber ausschliesslich im Rahmen eines Verfahrens durch die Gerichte vorgenommen werden.

Ich hoffe, dass Ihnen diese Auskunft weiter hilft.

Freundliche Grüsse

C.S. Kantonal Laboratorium Thurgau

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